Beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Französisch

Ich bin seit 1999 ermächtigte Urkundenübersetzerin durch den Präsidenten des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts und dadurch dazu berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

2020 habe ich den Nachweis über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache mit sehr gutem Erfolg erbracht.

Bei mir erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen für die Sprachrichtungen: 

  • Deutsch-Französisch und
  • Französisch-Deutsch.

Einige Beispiele meiner beglaubigten Übersetzungen:

  • Diplome, Urkunden und Zeugnisse wie Abiturzeugnisse, Fachhochschul- und/oder Universitätsabschlüsse, Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden, Genehmigungsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw.
  • Amtliche Dokumente wie Einbürgerungszusicherungen, Auszüge aus der Führerscheindatei Gewerberegisterauszüge (A), usw.
  • Notarielle Urkunden wie Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Nachlassurteile, Nachlasspflegerzeugnisse, Vollmachten usw.
  • Rechtliche Dokumente wie Urteile (Scheidungsurteile usw.), Beschlüsse, Ladungen (Zeugenladungen usw.), Rechtsmittelbelehrungen, Zeugenaussagen, Haftbefehle usw.
  • Versicherungstechnische Dokumente: Unbedenklichkeitsbescheinigungen usw.

Meine Übersetzungen haben weltweite Gültigkeit.

Ich beglaubige grundsätzlich nur die Übersetzungen, die ich persönlich angefertigt habe!

Sie benötigen einen ermächtigten Übersetzer für Französisch, sprechen Sie mich an! Hier geht es zum Angebot.

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