Ich bin seit 1999 ermächtigte Urkundenübersetzerin durch den Präsidenten des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts und dadurch dazu berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Meine Übersetzungen haben weltweit Gültigkeit.
Bei mir erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen für die Sprachrichtungen:
- Deutsch-Französisch und
- Französisch-Deutsch.
Einige Beispiele meiner beglaubigten Übersetzungen:
- Diplome, Urkunden und Zeugnisse wie Abiturzeugnisse, Fachhochschul- und/oder Universitätsabschlüsse, Ehefähigkeitszeugnisse, Heiratsurkunden, Genehmigungsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw.
- Amtliche Dokumente wie Einbürgerungszusicherungen, Auszüge aus der Führerscheindatei Gewerberegisterauszüge (A), usw.
- Notarielle Urkunden wie Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Nachlassurteile, Nachlasspflegerzeugnisse, Vollmachten usw.
- Rechtliche Dokumente wie Urteile (Scheidungsurteile usw.), Beschlüsse, Ladungen (Zeugenladungen usw.), Rechtsmittelbelehrungen, Zeugenaussagen, Haftbefehle usw.
- Versicherungstechnische Dokumente: Unbedenklichkeitsbescheinigungen usw.
Ich beglaubige grundsätzlich nur die Übersetzungen, die ich persönlich angefertigt habe!
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